[ Auszug: (1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen
zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der
Schuldner sie ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]